Besondere Nutzungsbedingungen für Anbieter:innen auf der Plattform „zdi-Verleih“
Präambel
Die Landesgeschäftsstelle der Gemeinschaftsoffensive Zukunft durch Innovation.NRW (c/o matrix Gesellschaft für Beratung in Wirtschaft, Politik und Verwaltung mbH & Co. KG, Rittergut Haus Morp, Düsseldorfer Straße 16, 40699 Erkrath bei Düsseldorf; im Folgenden: „zdi-Landesgeschäftsstelle“) hat in enger Zusammenarbeit mit ihren Partner:innen und zdi-Netzwerken die Plattform „zdi-Verleih“ konzeptioniert und stellt diese auf der Webseite „zdi-verleih.de“ zur Verfügung. Auf dieser Plattform können die Anbieter:innen ihre eigenen Shops zum Verleih von Lehrmaterial eröffnen.
Die Plattform „zdi-Verleih“ stellt eine Special Interest Plattform dar. Als Special Interest Plattform ist sie nur für ihr ganz eigenes, klar definiertes Publikum von Relevanz. Um das Bestehen des klar definierten Publikums gewährleisten zu können, muss jede:r Anbieter:in, vor Registrierung auf der Plattform ein Authentifizierungsverfahren durch die zdi-Landesgeschäftsstelle durchlaufen. Im Ergebnis werden nur diejenigen Anbieter:innen zugelassen, die dem Anforderungsprofil der Plattform entsprechen.
Durch die Bereitstellung der Plattform soll der Verleih von Schulmaterial gegenüber Erziehungsberechtigten und Lehrenden ermöglicht werden.
Hierzu gelten folgende Bestimmungen.
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Vertragsgegenstand & Geltungsbereich
1.1 Diese besonderen Nutzungsbedingungen regeln die Voraussetzungen für die, sowie die Verhaltensweisen bei der, Nutzung der Plattform „zdi.NRW Verleih“ (www.zdi-verleih.de; im Folgenden „die Plattform“) durch die Anbieter:innen. Sie ergänzen somit die Allgemeinen Nutzungsbedingungen der Plattform „zdi-Verleih“.
1.3 Sie setzen Regelungen fest, die für die Nutzung der Plattform während des gesamten Vertragsverhältnisses für beide Vertragspartner verbindlich sind.
1.2 Weitere Vereinbarungen bezüglich des Vertragsgegenstandes bestehen nicht, soweit sie nicht ausdrücklich genannt sind.
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Nutzungsvereinbarung
2.1 Mit Abschluss der Registrierung und Autorisierung durch die zdi-Landesgeschäftsstelle schließt die zdi-Landesgeschäftsstelle mit den Anbieter:innen eine unentgeltliche Nutzungsvereinbarung über die Nutzung der Plattform (sog. Plattformvertrag) ab.
2.2 Die Laufzeit dieser Nutzungsvereinbarung ist zunächst unbeschränkt. Beide Parteien können die Nutzungsvereinbarung jedoch jederzeit kündigen. Hierzu können die Anbieterinnen den Button „Konto löschen“ auf der Kontodetail-Seite nutzen. Im Übrigen genügt auch die Textform zur Wirksamkeit der Kündigung. Das Konto des/ der Anbieter:in wird dann von der Plattform gelöscht.
2.3 Maßgeblich für die Nutzung sowie Registrierung und Autorisierung sind die Allgemeinen Nutzungsbedingungen der Plattform „zdi-Verleih“.
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Bereitstellung von Produkten
3.1 Der/ Die Anbieter:in verpflichtet sich bei der Bereitstellung von Produkten zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
3.2 Der/ Die Anbieter:in versichert, die Produkte in dem eigenen Shop nur nach besten Wissen und Gewissen hochzuladen, bzw. anzubieten. Er/Sie verpflichtet sich dazu, sein/ ihr Produktportfolio stets auf dem aktuellen Stand zu halten.
3.3 Dies gilt auch und vor allem in Bezug auf etwaige Einfuhrbeschränkungen, Handelsverbote, Embargo- und Sanktionsverordnungen. Der/ Die Anbieter:in versichert, dass er/ die rechtlich dazu berechtigt ist, die bereitgestellten Produkte tatsächlich anzubieten.
3.4 Die zdi-Landesgeschäftsstelle behält es sich vor, bestimmte Produkte wieder von der Plattform zu nehmen, wenn das Angebot und die Bereitstellung dieser Produkte gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstößt oder sonst wie rechtswidrig erscheint. Die zdi-Landesgeschäftsstelle informiert den/ die jeweilige Anbieter:in im Vorfeld und gibt ihm/ ihr Möglichkeit zur Stellungnahme.
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Dashboard
4.1 Die zdi-Landesgeschäftsstelle hält für die Anbieter:innen zur leichteren Navigation und Bereitstellung der Produkte ein Dashboard bereit. Es umfasst die folgenden Funktionen
- Dashboard
- Produkte
- Bestellungen
- Booking
- Anbieter:in Profile
- Profil
Produkte
Unter diesem Punkt erhalten die Anbieter:innen einen Überblick über alle aktiven Produkte. Sie können die aktuellen Lagerbestände einsehen, Produkte Kategorien zuweisen und sehen das Datum der Veröffentlichung. Es ist ihnen möglich unter „Erstellen“ neue Produkte zur Bereitstellung zu erstellen. Hierzu müssen die Anbieter:innen die notwendigen Informationen eingeben. Ferner ist es Ihnen möglich, Bewertungen einzusehen, freizugeben oder als Spam zu deklarieren und zu löschen.
Bestellungen
Auf dieser Übersicht sehen die Anbieter:innen die eingegangenen Bestellungen und können diese verwalten.
Booking
Unter dem Punkt „Booking“ werden alle Buchungen, unterteilt in zukünftige („upcoming“) und alle Buchungen, angezeigt.
In der Kalenderansicht wird zusätzlich visualisiert, wie und wann die Buchungen liegen.
Anbieter:in Profile
Unter diesem Punkt können Anbieter:innen Informationen zu ihren Profilen wie Name, Zahlungsmodalitäten oder Urlaubszeiten und Versandmodalitäten einsehen und bearbeiten. Ferner ist es Ihnen möglich, Links zu ihren sozialen Netzwerken sowie Bilder als Benutzerbild und/ oder als Header-Bild zu hinterlegen.
Profil
Hier finden sich weitergehende Informationen zu dem Profil des/ der Anbieter:in. Ferner kann hier ein voreingestelltes Farbschema ausgewählt werden. Benutzernamen können nicht geändert werden.
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Freistellung
5.1 Der /Die Anbieter:in stellt die zdi-Landesgeschäftsstelle von Ansprüchen Dritter sowie von behördlichen Sanktionen frei, soweit diese auf die Verletzung gegen eine der vorstehenden Bestimmungen beruhen.
5.2 Der/ Die Anbieter:in stellt die zdi-Landesgeschäftsstelle ferner von Ansprüchen Dritter frei, die in den Geltungsbereich des Gesetzes über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz – ProdHaftG) fallen.
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Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
6.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Von dieser Regelung unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
6.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, eine unzulässige Fristbestimmung oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Soweit die Unwirksamkeit sich nicht aus einem Verstoß gegen §§ 305 ff. BGB ergibt, gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Vertragspartnern Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für den Fall einer Lücke. Im Falle einer unzulässigen Frist gilt das gesetzlich zulässige Maß.
6.3 Der Gerichtsstand gegenüber Kaufleuten ist der Sitz der zdi-Landesgeschäftsstelle.
(Stand: Januar 2023)